Kompakt erklärt: Die fünf Stufen der wirtschaftlichen Integration

Die Europäische Union (EU) ist aus vielen Blickwinkeln eine echte Erfolgsgeschichte. Angefangen als Zusammenschluss von sechs Ländern hat sie mittlerweile enormen Einfluss auf das Leben und Handeln von Privatpersonen sowie Unternehmen (fast) eines ganzen Kontinents.

Es ist also nur logisch, dass die Entwicklung der EU in vielen Weiterbildungen zum IHK-Fachwirt eine Rolle spielt. Konkret findet sich das Thema im Qualifikationsbereich „Volks- und Betriebswirtschaft“ der „Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen“.

In diesem Erklärtext werde ich dir zeigen, was unter den fünf Stufen der wirtschaftlichen Integration zu verstehen ist. Zur Veranschaulichung werfen wir einen Blick auf die EU und ihre historische Entwicklung bis heute.

Wichtiges Thema der „Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen“

Sowohl die Europäische Union und ihre Entwicklung als auch die Europäische Zentralbank (EZB) werden immer wieder in der IHK-Prüfung der „Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen“ thematisiert. Dabei verändert sich häufig der Fokus der Fragestellung, sodass mal die Geldpolitik, mal der (freie) Außenhandel oder mal ein ganz anderer Aspekt behandelt wird.

Von der Freihandelszone bis zur Politischen Union

Mit der Definition der fünf Stufen wirtschaftlicher Integration wird versucht, das Ausmaß der ökonomischen Zusammenarbeit von zwei oder mehr Staaten sinnvoll zu gliedern. Die Merkmale der einzelnen Phasen sind zwar nicht bis ins letzte Detail in Stein gemeißelt, geben aber einen guten Überblick, wie man sich die Entwicklung der Zusammenarbeit vorstellen kann. Klassischerweise unterscheidet man die folgenden Phasen.

Stufe 1: Freihandelszone

Im ersten Schritt einigen sich die beteiligten Staaten darauf, dass zwischen ihnen ein möglichst freier Handel sichergestellt wird. Dazu werden einerseits zwischenstaatliche Zölle abgeschafft, andererseits sind sogenannte nicht-tarifäre Hemmnisse für den Handel zu beseitigen (v. a. Importkontingente und -quoten). Da Freihandelszonen stets individuell verhandelt werden, kann es durchaus ein paar Ausnahmen geben, sodass nicht alle Einschränkungen vollends beseitigt werden.

Als zweites Merkmal der Freihandelszone ist hervorzuheben, dass das Verhalten der beteiligten Staaten gegenüber Drittstaaten nicht abgestimmt ist und somit keine einheitlichen Zölle nach außen erhoben werden.

Wenn beispielsweise Frankreich und Deutschland eine Freihandelszone beschließen, dann ist zwar der Warenverkehr zwischen den beiden Staaten frei. Allerdings kann sowohl Frankreich als auch Deutschland einen eigenen Zoll für Waren aus zum Beispiel China und den USA definieren.

Stufe 2: Zollunion

Exakt diese uneinheitlichen Regelungen (individuelle Zölle gegenüber Drittstaaten) werden in einer Zollunion beseitigt. Dabei bleiben die bereits beschlossenen Regeln der Freihandelszone bestehen, zusätzlich wird nun ein gemeinsamer Zoll gegenüber allen Ländern außerhalb der Zollunion definiert.

Stufe 3: Gemeinsamer Binnenmarkt

Um die zwischenstaatliche Zusammenarbeit weiter zu vertiefen, wird als nächster Schritt die Stufe des gemeinsamen Binnenmarktes angestrebt. Dazu wird weiter daran gearbeitet, die noch vorhandenen, nicht-tarifären Hemmnisse zu beseitigen.

Dazu gehören beispielsweise uneinheitlichen Normen und Standards (z. B. Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit oder Technik), einschränkende Regelungen im Hinblick auf Verpackung und Transport oder auch zu strenge Grenzkontrollen.

Der Binnenmarkt gilt als etabliert, wenn innerhalb der Staatengemeinschaft vier zentrale Freiheiten gewährleistet werden:

  • Freier Warenverkehr
  • Freier Dienstleistungsverkehr
  • Freier Kapitalverkehr
  • Freier Personenverkehr (Wohnort, Arbeitsplatz und Reisen)

Die Bürger und Unternehmen innerhalb des Binnenmarktes können also ihren Standort frei wählen, ihre Waren zwischen den Staaten frei bewegen, ihre Dienstleistungen unter gleichen Bedingungen anbieten und finanzielle Transaktionen uneingeschränkt ausführen.

Stufe 4: Wirtschafts- und Währungsunion

Nachdem der Binnenmarkt erfolgreich etabliert ist, lässt sich die wirtschaftliche Zusammenarbeit insbesondere im politischen Rahmen vertiefen. Klassischerweise wird dazu die Wirtschaftspolitik abgestimmt und eine einheitliche Währung eingeführt. Das Ergebnis ist als sogenannte Wirtschafts- und Währungsunion einzustufen.

Die Europäische Union ist erneut ein sehr gutes Beispiel. Zwar umfasst die Währungsunion nicht alle Mitgliedsstaaten, dennoch nutzen viele Länder den Euro als gemeinsame Währung. Darüber hinaus hat die Europäische Zentralbank eine Reihe von Befugnissen bekommen, die sich unmittelbar auf die nationalen Gegebenheiten auswirken. Auch wirtschaftspolitische Entscheidungen auf europäischer Ebene sind mittlerweile gang und gäbe.

Stufe 5: Politische Union

Wenn die wirtschaftliche und politische Kooperation der Staaten noch über die Wirtschafts- und Währungspolitik hinaus, wird der Verbund als Politische Union bezeichnet. In diesem Fall werden beispielsweise gemeinsame Gesetze für die Außenpolitik, Bildungspolitik oder Verkehrspolitik verabschiedet.

In der Europäischen Union ist diese fünfte und letzte Stufe der Zusammenarbeit noch nicht vollständig erreicht. Zwar werden bereits eine Reihe von Politikfeldern primär auf europäischer Ebene bearbeitet, dennoch haben die Nationalstaaten längst nicht alle Befugnisse und Zuständigkeiten abgegeben.

Aufgabensammlung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

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