Auf dem Weg zum IHK-Wirtschaftsfachwirt erwarten dich drei zentrale Prüfungsteile: die „Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen“ (schriftlich), die „Handlungsspezifischen Qualifikationen“ (schriftlich) sowie das „Situationsbezogene Fachgespräch mit Präsentation“ (mündlich).

Insbesondere der letzte Teil sorgt immer wieder für tiefe Sorgenfalten bei den Prüfungsteilnehmern. Viele von ihnen wissen nicht genau, was sie fachlich erwartet, mit welchen Themen sie rechnen müssen und welche Anforderungen zu erfüllen sind.

Um dir diese Unsicherheit vor der Prüfung zu nehmen, werfen wir gemeinsam einen Blick auf die offizielle Prüfungsverordnung zum IHK-Wirtschaftsfachwirt. Darin finden sich alle relevanten Informationen über Themen, Ablauf und Bewertung deiner mündlichen Prüfung.

Da die Verordnung etwas umständlich formuliert ist, schauen wir uns immer erst den genauen Wortlaut an und „übersetzen“ ihn dann in einen verständlichen Klartext.

Konkret interessiert uns der § 3 Abs. 6 der offiziellen Prüfungsverordnung zum Wirtschaftsfachwirt (IHK). Er lautet wörtlich:

Das situationsbezogene Fachgespräch mit Präsentation nach Absatz 5 wird inhaltlich aufbauend auf die Aufgabenstellung nach § 5 durchgeführt und soll nicht länger als 30 Minuten dauern. Es soll sich inhaltlich auf die Qualifikations- und Handlungsbereiche nach den Absätzen 2 und 3 beziehen, der Schwerpunkt soll auf Absatz 3 Nr. 5 liegen. Es ist eine Vorbereitungszeit von höchstens 30 Minuten zu gewähren. Die Präsentation geht mit einem Drittel in die Bewertung der mündlichen Prüfung ein. Die mündliche Prüfung wird erst nach dem erfolgreichen Abschluss der schriftlichen Teilprüfungen nach den Absätzen 4 und 5 durchgeführt.

Welche Informationen können wir daraus ableiten?

Die offizielle Bezeichnung der mündlichen Prüfung

Wortlaut: „Das situationsbezogene Fachgespräch mit Präsentation nach Absatz 5…“

Klartext: Hier gibt es noch nicht viel zu interpretieren, aber du solltest den korrekten Namen deiner Prüfung kennen. Er lautet: Situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation.

Grundvoraussetzungen zur Teilnahme am Fachgespräch

Wortlaut: „Die mündliche Prüfung wird erst nach dem erfolgreichen Abschluss der schriftlichen Teilprüfungen nach den Absätzen 4 und 5 durchgeführt.“

Klartext: In den genannten Absätzen finden sich die Regelungen zur Prüfung der „Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen“ (Absatz 4) sowie der „Handlungsspezifischen Qualifikationen“ (Absatz 5). Um zur mündlichen Prüfung eingeladen zu werden, musst du also beide schriftlichen Prüfungsteile abgelegt und bestanden haben. Vorher ist eine Teilnahme am Fachgespräch nicht möglich.

Zeitliche Struktur der Prüfung

Wortlaut: „soll nicht länger als 30 Minuten dauern.“ / „Es ist eine Vorbereitungszeit von höchsten 30 Minuten zu gewähren.“

Klartext: Deine mündliche Prüfung setzt sich insgesamt aus drei Abschnitten zusammen. Anfangs erhältst du 30 Minuten Vorbereitungszeit, in der du dir die konkrete Aufgabenstellung anschauen, bearbeiten und deine Präsentation vorbereiten kannst.

Die anschließende Prüfung setzt sich dann aus zwei Phasen zusammen: Zuerst stehen dir rund 10 Minuten für deine Präsentation zur Verfügung, danach findet für ca. 20 Minuten ein Fachgespräch statt, in dem du die Fragen der Prüfer beantworten musst.

Insgesamt bist du also rund 60 Minuten mit deiner mündlichen Prüfung beschäftigt.

Thematische Basis der mündlichen Prüfung

Wortlaut: „wird inhaltlich aufbauend auf die Aufgabenstellung nach § 5 durchgeführt.“

Klartext: In diesem Halbsatz wird (leider recht ungenau) definiert, wie die Inhalte der mündlichen Prüfung zu gestalten sind. Sie sollen auf die Aufgaben nach § 5 der Prüfungsverordnung aufbauen. Dieser Paragraf 5 umfasst sämtliche Themen der Handlungsspezifischen Qualifikationen, also die fünf Handlungsbereiche und jeweils ein paar Ausführungen dazu.

Dein mündliches Fachgespräch soll also einen inhaltlichen Bezug zu deiner schriftlichen Prüfung (Handlungsspezifische Qualifikationen) aufweisen. Was genau damit gemeint ist, wird nicht ganz klar. Dir kann nochmal die gesamte Situationsbeschreibung vorgelegt werden, es können nur einzelne Themen aufgegriffen werden usw.

Um das genaue Vorgehen deiner IHK zu erfahren, empfiehlt sich eine direkte Nachfrage bei der Kammer oder Erfahrungsberichte von früheren Prüfungsteilnehmern (z. B. im Fachwirt-Forum oder bei Facebook).

Erlaubte Themenbereiche für die Prüfung

Wortlaut: „Es soll sich inhaltlich auf die Qualifikations- und Handlungsbereiche nach den Absätzen 2 und 3 beziehen“

Klartext: Beim Abstecken der thematischen Bandbreite nennt die Prüfungsverordnung die Absätze 2 und 3 des Paragrafen 3. Darin finden sich die vier Themenbereiche der Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen (Absatz 2) und die fünf Themenbereiche der Handlungsspezifischen Qualifikationen (Absatz 3).

Das bedeutet konkret: Grundsätzlich können alle Themen des Wirtschaftsfachwirts (IHK) in der mündlichen Prüfung abgefragt werden. Die Formulierung „soll sich inhaltlich … beziehen“ lässt den Prüfern viel Freiraum, um ihre Fragen zu stellen.

Zentrale Themenbereiche für die Prüfung

Wortlaut: „der Schwerpunkt soll auf Absatz 3 Nr. 5 liegen.“

Klartext: Um die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung etwas zu erleichtern, definiert die Prüfungsverordnung zumindest einen thematischen Schwerpunkt für die Fragen im Fachgespräch. Die Wahl fällt auf den Themenbereich „Führung und Zusammenarbeit“ der Handlungsspezifischen Qualifikationen, der im genannten Absatz 3 Nr. 5 definiert wird.

Bitte beachte auch hier, dass die Formulierung ein „soll … liegen“ beinhaltet. Die Prüfer müssen sich also nicht streng an diese Vorgabe halten, sondern können davon (zumindest teilweise) abweichen.

Bewertung der Prüfungsleistung

Wortlaut: „Die Präsentation geht mit einem Drittel in die Bewertung der mündlichen Prüfung ein.“

Klartext: Laut Prüfungsverordnung soll deine Präsentation ein Drittel deiner Gesamtnote ausmachen. Die übrigen zwei Drittel entfallen folglich auf das Fachgespräch, das dementsprechend doppelt so stark gewichtet wird.

Die wichtigsten Fakten in der Übersicht

Hier kommen nochmal die zentralen Informationen in der Kurzfassung:

  • Offizielle Bezeichnung der Prüfung: Situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation
  • Vor der mündlichen Prüfung musst du beide schriftlichen Prüfungsteile (Wirtschaftsbezogene und Handlungsspezifische Qualifikationen) bestanden haben.
  • Zur Vorbereitung deiner Präsentation erhältst du 30 Minuten Zeit.
  • Die eigentliche Prüfung dauert insgesamt 30 Minuten. Davon entfallen ca. 10 Minuten auf deine Präsentation und 20 Minuten auf die anschließenden Fragen der Prüfer.
  • Die mündliche Prüfung soll auf dem schriftlichen Prüfungsteil der Handlungsspezifischen Qualifikationen aufbauen. Wie genau das aussehen soll, wird nicht klar definiert.
  • Im Verlauf der Prüfung können sämtliche Themen aus den Wirtschaftsbezogenen und Handlungsspezifischen Qualifikationen aufgegriffen werden, allerdings soll der thematische Schwerpunkt auf dem Handlungsbereich „Führung und Zusammenarbeit“ liegen.
  • Die Bewertung bezieht sich zu einem Drittel auf deine Präsentation und zu zwei Dritteln auf das anschließende Fachgespräch mit den Prüfern.

Ich wünsche dir viel Erfolg bei deiner mündlichen Prüfung!

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