Für verschiedene IHK-Fachwirte ist der Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ der erste Schritt zum erfolgreichen Abschluss. Leider sorgen die Regelungen, wann die Prüfung bestanden ist, immer wieder für Unsicherheit.

Der Grund: Je nach Ergebnis und Punktzahl sind mehrere Optionen möglich. Im besten Fall hast du die „Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen“ direkt bestanden. Wenn es nicht so gut lief, musst du einzelne Prüfungen entweder schriftlich wiederholen oder du wirst zur mündlichen Ergänzungsprüfung eingeladen.

Unter welchen Umständen du bestanden hast und wann welche Art der Wiederholung notwendig ist, möchte ich dir in diesem Beitrag genau und leicht verständlich zeigen.

Die Basis: Wie ist die Prüfung aufgebaut?

Bevor wir uns die verschiedenen Ergebnisse anschauen, sollten wir einen kurzen Blick auf den Aufbau der IHK-Prüfung werfen. Die „Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen“ beinhalten insgesamt vier schriftliche Prüfungen:

  • Volks- und Betriebswirtschaftslehre (75 Minuten)
  • Rechnungswesen (90 Minuten)
  • Recht und Steuern (75 Minuten)
  • Unternehmensführung (90 Minuten)

Sie werden alle an einem Tag geschrieben und separat bewertet. In jeder Prüfung kannst du maximal 100 Punkte erreichen.

Wann ist die Prüfung bestanden und wann nicht?

Welche Punktzahlen zu welchen Ergebnissen führen, siehst du in der folgenden Übersicht. Die einzelnen Möglichkeiten schauen wir uns gleich genauer an:

Die Prüfung ist bestanden, wenn…

du in allen vier Prüfungsteilen jeweils mindestens 50 von 100 Punkten erreicht hast. Mit dieser Punktzahl erzielst du die Note „Ausreichend“, was zum Bestehen der „Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen“ genügt.

Herzlichen Glückwunsch, du kannst dich auf die weiteren Prüfungsteile deines Fachwirts stürzen.

Wann kommt es zur mündlichen Ergänzungsprüfung?

Die mündliche Ergänzungsprüfung ist eine Art Schlupfloch, falls du die Anforderungen zum Bestehen nur knapp verpasst hast. Zu dieser Ergänzungsprüfung wirst du eingeladen, wenn…

  • Du in drei von vier Prüfungsteilen mindestens 50 Punkte erreicht, also bestanden hast.
  • Du im vierten Prüfungsteil zwischen 30 und 49 Punkten bekommen hast.

Welche drei Prüfungsteile du bestanden hast und welcher Teil in die Hose gegangen ist, spielt dabei keine Rolle. Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist für jede der vier Teilprüfungen möglich. Das Thema der Ergänzungsprüfung ist immer der Prüfungsteil, in dem du zwischen 30 und 49 Punkte erzielt hast.

Die Einladung zur mündlichen Wiederholung bekommst du in der Regel zusammen mit deinen schriftlichen Ergebnissen der „Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen“. Laut Prüfungsverordnung soll die Ergänzungsprüfung maximal 15 Minuten dauern.

Wie viele Punkte du in der Ergänzungsprüfung benötigst, hängt von deinem schriftlichen Ergebnis ab. Du kannst deinen individuellen Wert mit dieser Formel ausrechen:

Notwendige Punktzahl = 150 – 2x

Für x setzt du einfach die Punktzahl deiner nicht bestandenen, schriftlichen Prüfung ein. Wenn du beispielsweise 43 Punkte in der schriftlichen Prüfung hattest, benötigst du:

150 – (2 × 43) = 150 – 86 = 64 Punkte

Die Rechnung ergibt sich daraus, dass dein schriftliches Ergebnis doppelt gewichtet wird. Dadurch werden die Anforderung der mündlichen Ergänzungsprüfung etwas höher. Machbar ist es dennoch.

Brauchst Du noch Übung?

Sicher dir die Aufgabensammlung "60 Übungsaufgaben für IHK-Fachwirte (Wirtschaftsbezogene Qualifikationen)" und mach Dich fit für eine gelungene und souveräne Abschlussprüfung!

Wann musst du die Prüfung schriftlich wiederholen?

Die eben beschriebene Punktekombination ist die einzige Möglichkeit für eine mündliche Ergänzungsprüfung. In allen anderen Fällen, in denen du nicht bestanden hast, wird eine schriftliche Wiederholung notwendig. Dazu gehören folgende Varianten:

  • Du hast in drei Prüfungsteilen mindestens 50 Punkte (also bestanden) und im vierten Prüfungsteil weniger als 30 Punkte erzielt.
  • Du hast nur zwei Prüfungsteile bestanden (mind. 50 Punkte) und in den anderen beiden jeweils weniger als 50 Punkte.
  • Du hast in nur einem Prüfungsteil die 50-Punkte-Marke erreicht und die drei anderen mit weniger Punkten abgeschlossen.
  • Du hast in keinem der vier Prüfungsteile 50 Punkte erreicht.

Die schriftliche Wiederholung ist immer erst zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich. Wenn du im März geschrieben hast, kannst du also erst im Oktober wiederholen (und umgekehrt). Für die schriftliche Prüfung musst du dich wieder bei der IHK anmelden (leider inklusive erneuter Gebühren).

Die gute Nachricht: Wenn du einzelne Prüfungsteile bereits bestanden hast, musst du diese nicht mehr wiederholen, sondern kannst dich davon befreien lassen. Du musst also nur die Prüfungsteile nochmal schreiben, bei denen du weniger als 50 Punkte erreicht hast.

Hier bekommst du alle Infos im Überblick

Ich hoffe, ich konnte alle deine Fragen zum Bestehen der „Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen“ beantworten. Wenn du die wichtigsten Informationen zur Prüfung nochmal als kompakte Übersicht haben möchtest, klicke einfach auf den roten Button. Auf der verlinkten Seite kannst du dir ein praktisches PDF herunterladen.

Diese Übersicht kannst du dir kostenlos herunterladen.

Darin beantworte ich dir viele weitere Fragen zu den „Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen“, zum Beispiel:

  • Welche Themenbereiche kommen in den Prüfungen vor?
  • Wie sind die einzelnen Themen gewichtet?
  • Wie setzt sich die Gesamtnote zusammen?

Der Download ist natürlich kostenlos.

Hast Du Lust auf mehr Lerntipps?

Melde Dich jetzt zum Newsletter an und Du erhältst regelmäßig neues Wissen für die Weiterbildung.

Ich bin mit der Nutzung meiner Daten gemäß Datenschutzerklärung einverstanden. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.*

WIE WÄR'S MIT NOCH MEHR LERNTIPPS?

Abonniere jetzt meinen Newsletter. Sollte er Dir nicht gefallen, kannst Du Dich jederzeit wieder abmelden.
ICH BIN DABEI
close-link
KOMM INS TEAM